Mittwoch, 2. Juli 2014

Folter: "Wenn man eine Ausnahme macht, führt das zu Abu-Ghuraib"

Das Datum des 11. September wird oft zitiert. Sei es bei Fragen der Massenüberwachung und Datensammlung, oder bei Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen, der 11.09.2001 trägt zum besseren Verständnis bei. Er stellt eine Art Zeitenwende dar, deren Folgen sich kaum mehr überblicken lassen. Mehr als zehn Jahre später wird in manchen Bereichen erst angefangen diese aufzuarbeiten. 

Wolfgang Kaleck, der breiten Öffentlichkeit bekannt als Teil des Anwaltteams von Edward Snowden, weiß von solch einem Versuch der Aufarbeitung zu berichten. Mit dem 11. September wurden grundsätzliche Gewissheiten in Frage gestellt, grundlegende Elemente des öffentlichen Rechtsverständnisses untergraben. Willkürliche Entführungen, sog. renditions, wurden von geheimdienstlichen Akteuren vorgenommen, Befragungsmethoden massiv verschärft, bis hin zur Folter. 

Kaleck, der die Organisation European Center for Constitutional and Human Rights im Jahr 2007 mit begründete und seitdem als Generalsekretär die Anliegen des ECCHR vertritt, versucht zusammen mit anderen Menschenrechtsanwälten diese Rechtsverletzungen auf internationaler Ebene verfolgen zu lassen. Er berichtet von dem Versuch hochrangige Offizielle der britischen Regierung für Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag zur Verantwortung zu ziehen. 


Wolfgang Kaleck, aktuell vor allem in seiner Funktion als rechtlicher Beistand Edward Snowdens in den Medien, engagiert sich z.B. auch in Mexiko und Kolumbien bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen. Photo Credits: Nihad Nino Pušija/ECCHR.eu

Denn es gab in Großbritannien zahlreiche Ermittlungen, aber keine Prozesse gegen Mitglieder der Administration, welche die Anwendung von Folter tolerierten oder gar anordneten. Die bisherige Strafverfolgung konzentrierte sich auf wenige, direkt beteiligte Akteure, welche die offizielle Argumentation der individuellen Verfehlungen stützen.

Kaleck will dies ändern: "Selbst wenn man die Schwierigkeiten von Ermittlungen in einem Kriegsgebiet wie dem Irak anerkennt, so gab es acht, neun, zehn Jahre lang die Möglichkeit mit Fragen der Verantwortung umzugehen" sagt er. Alles habe mit dem systematischen Outsourcen der Verhaftungen und Befragungen und mit der Einrichtung eines speziellen Status für festgenommene Kämpfer begonnen. Die Annahme, dass sich das Problem der Folter auf sog. "Schurkenstaaten" oder Konfliktparteien beschränke sei falsch. Kaleck sagt dazu: "Die einen foltern, die anderen profitieren und die internationale Gemeinschaft tut zu wenig, um das Folterverbot durchzusetzen."

Die Bemühungen am ICC seien so auch ein Beitrag zu dieser Debatte. Denn wenn man eine Ausnahme mache, dann ende man in Abu-Ghuraib. Längst wisse man, so Kaleck, dass die Methoden bereits Ende 2001, Anfang 2002 in Afghanistan entwickelt wurden und dann auf den Irak übertragen wurden. Abu-Ghuraib sei nur das bekannte Beispiel unter der Verantwortung der USA, im Süden des Irak, in der britisch kontrollierten Zone gab es aber eben das "Little Abu-Ghuraib", welches von britischen Kräften betrieben wurde. 



Gerade in den USA entstand eine starke Bewegung, welche die systematische Folter Terrorverdächtiger anprangerte. Hier ist ein Protestierender in West Des Moines, Iowa, im März 2010 zu sehen. Photo Credits: Kirk Brown/Justin Norman, via flickr.com

Positiv wertet der bekannte Anwalt die starke Reaktion der legal community. Organisationen, wie die American Civil Liberties Union (ACLU), hätten gerade in den USA versucht mit allen Mitteln die Anwendung von Folter zu unterbinden. Dazu seien Mittel des Straf- und Zivilrechts, aber auch die Rechtsfigur des habeas corpus, also das Recht auf eine Prüfung der Umstände einer Festnahme und der Bedingungen der Haft, genutzt worden. Auch in Großbritannien, Spanien, Frankreich oder am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gab es solche Versuche. 

Deutschland kann sich hier nicht an vorderster Front fühlen, was die Verteidigung des Folterverbots angeht. Polen, Rumänien und Litauen, wo mutmaßlich Geheimgefängnisse des US-Geheimdienstes CIA betrieben wurden, versuchen sich dagegen teilweise ebenfalls an einer Aufarbeitung.

Dies hat zur Folge, dass zahlreiche US-Offizielle die USA nicht mehr verlassen würden: "Wir wissen von 500 CIA-Agenten, die den juristischen Rat erhielten nicht mehr zu reisen", sagt Kaleck. Auch Ex-Präsident George W. Bush habe bereits auf eine Reise in die Schweiz verzichtet. Klar ist, dass die USA und Großbritannien auf allen Ebenen und bei allen Ausprägungen des damals so betitelten war on terror eng zusammen arbeiteten. 

Doch trotz dieser bekannten Tatsachen kam es bisher zu keinen Ermittlungen seitens des Internationalen Strafgerichtshofs. Diese habe auf externe Eingaben gewartet und diese zunächst nur gesammelt. Doch habe es große Unterschiede in der Reichweite und der Qualität gegeben. So beschäftigten sich manche Schriftstücke mit Folter, manche mit dem Gebrauch von Streumunition, wieder andere versuchten den ehemaligen britischen Premier Tony Blair wegen des Führen eines Angriffskrieges anzuklagen.  



Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wird oftmals Selektivität vorgeworfen. Wo würden vor allem afrikanische Staaten Gegenstand von Ermittlungen, während westliche Akteure verschont blieben. Photo Credits: Alkan Boudewijn de Beaumont Chaglar, via flickr.com


Nach der damaligen Ansicht des ICC seien nur wenige Menschen von der Folter betroffen gewesen, sie kreierten so einfach das Argument der mangelnden Quantität, um den Fall ablehnen zu können. Wie oben beschrieben, gab es in Großbritannien selbst durchaus umfangreiche Untersuchungen. Verschiedene Instrumente des Parlaments und der Justiz wurden dazu genutzt, große Teile wurden veröffentlicht. 

Doch es geschah danach wenig. Und in der öffentlichen Diskussion trat die Meinung zum Vorschein, dass der ICC vor allem für failed states sei, und failed states würden eben auf dem afrikanischen Kontinent liegen. Er sei nicht dazu geeignet Menschenrechtsverletzungen in funktionierenden Staaten zu verfolgen. Genau diese Auffassung versucht Kaleck mit seinen Mitstreitern vom ECCHR zu ändern. Sie hätten dem ICC demonstriert, dass es sich bei den Vorwürfen um systematische Rechtsverletzungen handle, die es zu verfolgen gilt.

"Es geht um Vorfälle in vielen verschiedenen Einrichtungen, von vielen verschiedenen Akteuren", unterstreicht Kaleck. So sei in Vans direkt nach der Verhaftung genauso gefoltert worden wie in Gefängnissen. Nicht nur das Militär oder Geheimdienstmitarbeiter, sondern auch Angehörige des medizinischen Apparats seien daran beteiligt gewesen. Und schließlich hätten sich die Vorfälle auf die gesamte britische Einflusszone erstreckt. 

Kaleck sagt: "Diese Sichtweise des rotten apple", also der bedauernswerten, verabscheuungswürdigen Einzelfälle, "diese Sichtweise ist schlicht falsch." 12 Personen wurden in Großbritannien angeklagt, allesamt Angehörige unterer Ränge. Doch würde man die Fälle genauer untersuchen, dann sei es eben schlicht traurig zu sehen, wie viele Akteure auf allen Ebenen involviert gewesen seien. 

Die bisherigen Ermittlungen des ICC seien nur die halbe Miete, noch habe niemand die Befehlskette nach oben verfolgt. "Doch wir sprechen von systematischer Folter", sagt Kaleck. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, darunter auch das Internationale Rote Kreuz, hätten von den Menschenrechtsverletzungen berichtet. Es habe die Möglichkeit gegeben den Methoden Einhalt zu gebieten, davon ist Kaleck überzeugt. Kein Verantwortlicher könne sich darauf berufen, er habe keine Kenntnisse gehabt. 

Da in Großbritannien der politische Wille fehle und die Strafverfolgung höhere Ränge und Politiker schone, habe man sich nun Anfang des Jahres an den ICC gewandt. Das Zeitfenster sei günstig gewesen, da der Gerichtshof so den Vorwurf der Selektivität mildern könne, wenn es ein westliches Land unter Druck setze. 

Doch erreicht habe man noch nichts. Vielleicht würden tatsächlich Fälle konstruiert und zur Anklage gebracht, vielleicht würde sich der ICC aber auf den Druck beschränken und die tatsächliche Aufarbeitung britischen Gerichten überlassen. "Seit Januar [2014] ist nichts passiert", sagt Kaleck und gibt sich dennoch optimistisch: "Die Menschenrechtslobby fühlt dadurch Rückenwind." Ob dieser anhält, müssen die kommenden Monate zeigen.
      

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